| Zitat: | GLIMPFLICHE URTEILE Der Prozess gegen Verantwortliche der kollabierten Falk-Gruppe endet, der Vorwurf des Anlegerbetrugs fällt unter den Tisch.
Größer hätte der Kontrast zwischen dem Anfang und dem Schluss kaum sein können: Im Blitzlichtgewitter der Pressefotografen nahmen vier fein gekleidete Herren am Dienstag, dem 29. Mai 2008, zum ersten Mal auf der Anklagebank im Saal B 175 des Landgerichts München I Platz. Sie hatten für den Falk- Konzern gearbeitet, einen Marktführer bei geschlossenen Immobilienfonds mit 3,2 Milliarden Euro Investitionsvolumen.
Die Staatsanwälte schwangen eine große Keule. Gemeinschaftlich begangenen Betrug an mehr als 3000 Anlegern warfen sie dem Quartett unter anderem vor.
Fast zwei Jahre später kommt das abrupte Ende. Die noch nicht abgeurteilten Tatkomplexe werden eingestellt, verkündete die Vorsitzende Richterin am Diens- tag, dem 13. April 2010. Am letzten Märztag hatte sie die vier wegen Untreue zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Unternehmensgründer Helmut Falk und sein Vorstandskollege Thomas Engels von der Falk Capital AG erhielten drei Jahre und sechs Monate, bei Vorstand Thomas Suk waren es drei Jahre und drei Monate. Finanzvorstand Thilo Köhler bekam ein Jahr und neun Monate auf Bewährung. Vier Monate gelten bei den Haftstrafen bereits als vollstreckt, weil der Prozess wegen Überlastung des Gerichts so spät begonnen hatte.
Ein nachteiliges Grundstücksgeschäft bleibt damit das einzige Delikt, für das die vier bestraft werden. Die Tatvorwürfe mit Anlegerbezug bleiben außen vor. Eine Einstellung ist zwar kein Freispruch - theoretisch könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden. Passieren dürfte das aber nicht. Glimpflich kommen damit wohl diejenigen davon, gegen die ebenfalls ermittelt wurde. Gegen den Mittelverwendungskontrolleur hat die Staatsanwaltschaft zwar Anklage wegen Beihilfe zum Betrug erhoben. Über eine Eröffnung hat das Gericht aber noch nicht entschieden.
In einer Hauptverhandlung müsste nun ein Betrug festgestellt und die Rolle des Wirtschaftsprüfers geklärt werden. Es ist eher wahrscheinlich, dass es gar nicht mehr dazu kommt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Eckstein & Leitner aus München, aus der die Verteidiger von Thomas Suk und Thomas Engels stammten, jubelte schon vor der offiziellen Verkündung des Beschlusses: "Der ursprüngliche Hauptanklagepunkt des Anlagebetrugs und der Vorwurf der Untreue zulasten der Anleger eines Fonds werden vollständig fallen gelassen." Rechtsanwalt Werner Leitner führte aus:
"Wir waren von Anfang an der Auffassung, dass unsere Mandanten keine Anlegerinteressen verletzt haben." Dabei haben Tausende von Anlegern Geld verloren.
Das Unheil begann 1996 mit einem missglückten Berlin-Fonds. Um den Jahreswechsel 1997/98 war die finanzielle Lage angespannt. Ein geplanter Börsengang platzte. Ein Zinsfonds wurde daher 2003 aufgelegt, der kurzfristig Darlehen an Objektgesellschaften vergab. Dabei war den Angeklagten, so warfen es ihnen die Ermittler in der Anklageschrift vor, von Anfang an klar, dass das Geld Liquiditätsengpässe stopfen sollte. Die Gruppe platzierte auch Erbbauzinsfonds, obwohl das steuerliche Konzept umstritten war und schließlich wegen einer rückwirkenden Gesetzesänderung platzte.
Für die Anleger sah die Falk-Welt dennoch lang gut aus. Die Gruppe war den veröffentlichten Zahlen nach im Jahr 2002 Marktführerin bei Immobilienfonds.
Selbst vor Gericht schien das Marketingtalent der Angeklagten durch: Was sie sagten, wirkte zum Teil wie eine Präsentation vor einer Bank oder Investoren.
Die Immobilienfinanzierung sei "sehr facettenreich" geworden, meinte Thomas Engels, weil Banken nicht mehr so leicht Kredite vergaben. Für ihn tat sich "eine etwas schwer einschätzbare Finanzierungslandschaft" auf. Einen schwer platzierbaren Fonds beschrieb Thilo Köhler mit den Worten: "Das war der erste Fonds, der in dieser Dimension aus der Vertriebsplanung herausgetreten ist." Sie trafen auf gut vorbereitete Ermittler, die sich jahrelang in die Materie eingearbeitet hatten - schließlich ist es schwierig, Betrug zu belegen. Eigentlich gibt es ein eigenes Strafgesetz für Fälle wie Falk, in denen es um falsche Angaben gegenüber Anlegern geht: Kapitalanlagebetrug.
Er ist viel einfacher nachzuweisen, kam für eine Anklage in München aber nicht mehr infrage. Damals verjährte dieses Delikt in Bayern schon nach einem halben Jahr - eine Besonderheit, die das Land zu einem Eldorado für Anlagebetrüger machte und mittlerweile geändert wurde.
Quälend lang zog sich der Prozess hin. Monatelang vernahm das Gericht Zeugen, ließ Stapel von Dokumenten verlesen.
Ein aufwendig erstelltes Gutachten durfte nicht verwendet werden, weil die Verteidiger den ursprünglichen Autor mit Erfolg für befangen erklären ließen. Übrig blieb die Untreue, der unspektakulärste Tatkomplex. "Die Angeklagten sind mit dem Strafmaß glimpflich davongekommen.
Es bewegt sich am unteren Ende des möglichen Strafrahmens, der Haftstrafen bis zu zehn Jahre vorsieht", sagt Rechtsanwalt Ralph Veil von der Kanzlei Mattil & Kollegen in München, der viele Falk-Anleger vertritt. Er bedauert, "dass für die Anleger keine Feststellungen zu den Vorwürfen getroffen werden". Bei den Schadensersatzprozessen sind in diesem Fall aber zumindest keine Nachteile zu erwarten, weil die Kläger nicht auf die Erkenntnisse aus dem Strafprozess angewiesen sind. Denn es liegen sogar schon Urteile des Bundesgerichtshofs vor.
Immerhin: Einen kleinen Vorteil könnte die Einstellung haben. Thilo Köhler hatte eine Managerhaftpflichtversicherung, bei der allerdings noch rechtliche Fragen ungeklärt sind. Sie kann bei Betrug Zahlungen verweigern. Ist er nicht festgestellt, fehlt ihr dieses Argument.
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