| Blumental Bank ist kein zugelassenes Kreditinstitut
Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen Erkenntnisse vor, wonach ein als „Blumental Bank“ agierendes Unternehmen – Geschäftsführer ist ein Herr Otto Blumental – schriftlich potenzielle Interessenten in Deutschland kontaktiert.
Den kontaktierten Personen wird dabei mitgeteilt, dass sie Gewinner einer von der Blumental Bank durchgeführten Benefizveranstaltung seien, und ein Guthabenscheck zugesandt. Diesen Scheck sollen die Angeschriebenen unter Angabe ihrer persönlichen Daten einlösen können. Eine Kontaktadresse ist jedoch nicht angegeben; die Kontaktaufnahme ist nur telefonisch möglich. In einer Fußnote wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Blumental Bank um eine Abteilung der Firma L & B Ltd. handelt.
Die BaFin stellt klar, dass weder die so genannte Blumental Bank noch ihr angegebener Geschäftsführer, Herr Otto Blumental, eine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) für den Betrieb von Bankgeschäften haben. Sie haben damit auch nicht die Befugnis, sich Bank zu nennen. Auch die Firma L & B Ltd. hat keine entsprechende Erlaubnis der BaFin.
Erkenntnisse, dass die Blumental Bank unerlaubt Bankgeschäfte betreibt oder andere Finanzdienstleistungen anbietet, die nach dem KWG unter Erlaubnisvorbehalt stehen, liegen der BaFin bisher nicht vor.
Bonn/Frankfurt a.M., den 25.02.2010 |