| Griechische Versicherungsaufsicht entzieht Aspis Pronoia A.E.G.A. die Erlaubnis wegen Insolvenz
Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 21. September 2009 dem Versicherer Aspis Pronoia A.E.G.A. (ASPIS PRONIA GENERAL INSURANCE COMPANY) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen hat, da das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Die BaFin hatte bereits am 15.08.2008 darauf hingewiesen, dass die P.I.S.C. dem Versicherer mit Beschluss vom 29. Juli 2008 untersagt hat, im Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr in den EU-Staaten außerhalb Griechenlands Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezog sich somit auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland, für das der griechische Versicherer als Dienstleister angemeldet ist.
Verbraucher können sich mit Fragen - insbesondere wegen der Abwicklung bestehender Verträge - unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die BaFin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.
Bonn/Frankfurt a.M., den 22.09.2009
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